Quali-Prüfung im Fach Englisch

Die Prüfung im Fach Englisch

Die Prüfung im Fach Englisch besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 23 Abs. 3 MSO).

Die schriftliche Prüfung

umfasst folgende Bereiche:

Teil A:   Hör- und Hörsehverstehen

Teil B:   Sprachgebrauch

Teil C:   Leseverstehen

Teil D:   Sprachmittlung

Teil E:   Text- und Medienkompetenzen

Teil F:   Schreiben

Ein zweisprachiges Wörterbuch in Printform ist für alle Teile erlaubt.

Zeit: 120 Minuten

Inhalt:

Teil A: Hör- und Sehverstehen:

Mehrere Hörtexte (z.B. Gespräche oder Ansagen) werden den Prüflingen mehrmals vorgespielt. Es folgen jeweils Aufgaben, die überprüfen, ob der Prüfling den Text verstanden hat (z.B. multiple choice, true/false, Lückentexte, Fragen zum Hörtext, …)

Teil B: Sprachgebrauch:

 Wortschatz und Grammatikkenntnisse des Prüflings werden in Form von z.B. Lückentexten überprüft

Teil C: Leseverstehen:

Die Schüler und Schülerinnen erhalten einen Lesetext (meist ein Sachtext); ihr Leseverstehen wird überprüft. Dies geschieht z.B. in Form von multiple choice-Aufgaben, Zuordnungsaufgaben oder Fragen zum Text.

Teil D: Sprachmittlung:

Es handelt sich hier um das sinngemäße Übertragen vom Englischen ins Deutsche. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen englischen Ausgangstext (z. B. Informationstext aus einem Reiseführer oder einem Flyer) und sollen mit Hilfe der Informationen in diesem Text, auf Deutsch beispielsweise eine Beitrag für die Schülerzeitung schreiben, eine E-Mail verfassen oder einen Steckbrief, bzw. einen Chatverlauf ergänzen.

Teil E: Text- und Medienkompetenzen:

Auch hier dient ein englischsprachiger Text (z. B. eine Bastelanleitung, ein Tagebucheintrag, ein Chat, etc.) als Ausgangsmaterial. Die Schülerinnen und Schüler haben die Aufgabe diesem Text Informationen zu entnehmen und damit (auf Englisch) beispielsweise ein Plakat oder ein Formular zu vervollständigen oder eine E-Mail zu schreiben.

 Teil F: Schreiben:

Der Prüfling wählt bei diesem Teil entweder Correspondence (E-Mail, Brief, Bewerbung) oder Creative Writing (Bildergeschichte oder Bild mit Impulsen). In beiden Fällen gibt es Vorgaben zu Form und Inhalt, die der Prüfling beim Verfassen seines Textes berücksichtigen muss.

Bewertung:

Teil A Hör- und Hörsehverstehen 18 Punkte
Teil B Sprachgebrauch 18 Punkte
Teil C Leseverstehen 18 Punkte
Teil D Sprachmittlung   9 Punkte
Teil E Text- und Medienkompetenzen   9 Punkte
Teil F Schreiben 20 Punkte

Die mündliche Prüfung

… findet an einem von der Schule festzulegenden Extratermin statt.

… gliedert sich in fünf Abschnitte:

  • Opening Talk (nicht bewertetes Eröffnungsgespräch)
  • Picture-based Interview (Teilnahme an Gesprächen)
  • Topic-based Talk (Zusammenhängendes Sprechen)
  • Sprachmittlung (Dolmetschen)
  • Wind-down (nicht bewertetes Abschlussgespräch)

Beim Teil Picture-based Interview erhält der Prüfling ein Bild zu einem schülerrelevanten Themenbereich. Dazu werden drei Fragen gestellt, die sich direkt auf die Bilder beziehen, sowie zwei weiterführende Fragen.

Beim Teil Topic-based Talk erhält der Prüfling aus den im Laufe des Schuljahres behandelten Themengebieten ein Thema. Nach einer kurzen Vorbereitungszeit (1 ½ Minuten), in welcher der Prüfling auch die Möglichkeit hat, sich Notizen zu machen, äußert er sich zum Thema. Erwartet wird, dass er aus den vorgegebenen 6 Teilaspekten insgesamt 3 auswählt, zu denen er ungefähr 2 Minuten lang spricht.

Beim Teil Sprachmittlung wird dem Prüfling in englischer Sprache eine Gesprächssituation  kurz vorgestellt. Anschließend tragen die beiden prüfenden Lehrkräfte die einzelnen Gesprächsteile (einmal deutsch, einmal englisch) abwechselnd vor. Die Aufgabe des Prüflings besteht darin, die Aussagen sinngemäß in die jeweils andere Sprache zu übertragen.

Dauer der mündlichen Prüfung:

Die mündliche Prüfung dauert insgesamt 15 Minuten.

Gesamtbewertung in Englisch:

Die Note der besonderen Leistungsfeststellung setzt sich gleichwertig aus der schriftlichen und der mündlichen Leistung zusammen.